Sie können ordentliches Mitglied werden, wenn Sie die AusbilderInnenqualifikation innerhalb der GfKT erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich derzeit in dieser Ausbildung befinden.
Assoziierte Mitglieder können auf Antrag alle Personen werden, die eine Ausbildung zum/zur PsychotherapeutIn, Psychologischen BeraterIn SupervisorIn, oder OrganisationsentwicklerIn in einem von der GfKT anerkannten Institut abgeschlossen haben, oder sich in ihr befinden.
Ausbildungsinstitute können auf Antrag die Mitgliedschaft erwerben, deren
- im Institut tätige AusbilderInnen zu mindestens drei Viertel ordentliche Mitglieder der GfKT sind,
- Ausbildungsrichtlinien den Mindestanforderungen der GfKT entsprechen,
- den übrigen Richtlinien (dort §1) des Verbandes entsprechen.